Grundrecht auf Erektion?


Kassen zahlen nicht für Lebensqualität
Grundrecht auf Erektion?

Haben behinderte Menschen, deren Erkrankung zu Potenzproblemen führt, ein Recht auf Potenzmittel? Laut dem Bundessozialgericht in Kassel nicht. Ein chronisch kranker Mann hatte geklagt, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für Potenzmittel ablehnte.

Gesundheitsreform bittet Behinderte zur Kasse

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Versicherte alle Arzneimittel, die nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, selbst bezahlen. Dazu zählen auch Potenzmittel. Ein chronisch kranker Mann hat gegen diesen Beschluss geklagt. Er leidet unter Multipler Sklerose, einer unheilbaren Nervenerkrankung, die auch Erektionsprobleme verursacht. Der Mann kaufte sich Potenzmittel und beantragte bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch diese lehnte ab und verwies auf die Gesundheitsreform.

Recht auf Potenz?

Der chronisch Kranke fühlte sich diskriminiert. Er argumentierte, dass Multiple Sklerose eine Behinderung sei und die Potenzprobleme ein Teil seiner Erkrankung seien. Er habe einen Anspruch auf Potenzmittel, da mithilfe der Pillen „weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen“. Der Betroffene verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf. Zudem berief er sich auf den Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Artikel beschreibt das Recht von Behinderten „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung“.

Potenzpillen nicht lebenswichtig

Das Bundessozialgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Laut Gerichtsurteil liegt kein Verstoß gegen die UN-Konvention oder das Grundgesetz vor. Nach Ansicht der Richter haben die Potenzmittel keinen lebensnotwendigen Nutzen, sondern erhöhen vor allem die persönliche Lebensqualität. Damit fielen sie unter die Gesundheitsreform von 2004 und seien deshalb auch weiterhin vom Patienten selbst zu tragen. Die Selbstzahlungspflicht gelte laut den Richtern besonders, wenn „die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen auch maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen können“.

Unsere Partnerapotheke

Franken-Apotheke
Coburger Straße 22
96465 Neustadt b. Coburg

zur Homepage

News

Eisenmangel bei Schülerinnen
Eisenmangel bei Schülerinnen

Ernährung und Menstruation als Faktoren

Schwedische Forschende haben die Ursache für Eisenmangel bei Schülerinnen untersucht. Dabei spielte auch die Ernährung eine große Rolle.   mehr

Kann man Antidepressiva absetzen?
Kann man Antidepressiva absetzen?

Wieder bessere Stimmung

Beschwerden weg, Medikament absetzen? So einfach ist das bei Depressionen leider nicht. Die Rückfallquote ohne Einnahme von Antidepressiva ist hoch. Allerdings hängt sie davon ab, welche Strategie dabei gefahren wird.   mehr

Infektionen als Reisesouvenir
Infektionen als Reisesouvenir

Von Ruhr bis Malaria

Reiserückkehrer bringen nicht nur Eindrücke und Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause. Manchmal werden bei der Heimkehr nach Deutschland auch Infektionen und Krankheiten eingeschleppt.   mehr

Wenn die Linse zwickt
Junge hält eine Kontaktlinse

Helfen Augentropfen bei Kontaktlinsenproblemen?

Viele Kontaktlinsenträger*innen kennen es: Die Augen sind trocken, gereizt oder man hat ein Fremdkörpergefühl. Manche nutzen dagegen Augentropfen. Doch helfen diese auch wirklich?   mehr

Blutdruck messen - aber richtig!
Blutdruck messen - aber richtig!

Kardinalfehler vermeiden

Den Blutdruck selbst zu messen ist für viele Menschen Routine. Automatische Blutdruckmessgeräte für zuhause sind aber nur vermeintlich leicht zu bedienen – denn einige Regeln müssen auch hier beachtet werden, um verlässliche Werte zu erhalten.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Ratgeber Thema im Februar

Diese Impfungen müssen sein

Diese Impfungen müssen sein

Kindergesundheit im Blick

Impfen ist wichtig: Es schützt Säuglinge und Kleinkinder vor schweren Erkrankungen und deren lebensl ... Zum Ratgeber
Apotheke Am Moos
Inhaberin Astrid Süss
Telefon 09568/65 56
E-Mail info@apothekeammoos.de